Richtigstellung
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Die Bepflanzung der Ausgleichsflächen für das Baugebiet Hutweide hätte durchaus billiger gestaltet werden können, ist schlichtweg rechtswidrig und nicht ehrlich.
Eine Ausgleichsfläche dient dazu, in Bauland umgewandeltes, zuvor eingestuftes Ackerland, für die Natur auszugleichen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. In der Bauleitplanung wird festgelegt, wie man minderwertige Flächen aufwerten kann, um so diesen Ausgleich zu schaffen. Dies beinhaltet auch die Anzahl und Größe der Bepflanzung. Die Planung wird vorgelegt und genehmigt und ist somit rechtsgültig. Eine Abweichung in Anzahl und Größe der Pflanzen kann nicht stattfinden. Genauso falsch ist auch die Aussage, man hätte billiger bepflanzen können. Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben und die Gemeinde hat sich per Gemeinderatsbeschluss für den günstigsten Anbieter entschieden.
Amüsant ist dabei die Tatsache, dass das Baugebiet Hutweide in seiner grundlegenden Form vom Gemeinderat vor Amtsantritt unserer Bürgermeisterin Anja beschlossen worden ist.
Originaltext Anja:
„Wenn wir schon beim Thema Gemeindekasse sind möchte ich auch auf die sogenannten Einsparungen bei den Ausgleichsflächen Hutweide zurückkommen.
Fakt ist, dass die Maßnahmen zur Ausgleichsflächengestaltung von der Unteren Naturschutzbehörde genehmigt worden sind. Dies beinhaltet Anzahl und Größe der zu pflanzenden Bäume etc.. Die beauftragte Firma konnte die ausgeschriebene Baumgröße nicht liefern. Deshalb wurden schon größere Pflanzen und Bäume gesetzt, jedoch nur der Einheitspreis im Leistungsverzeichnis verrechnet. Auch hier wurde der wirtschaftlichste Unternehmer beauftragt.
Die Aussage die Friedhofsgestaltung sei schlichtweg zu teuer, da dies ein Ort der Trauer und nicht der Begegnung ist, vielmehr sollte man den Ort der Begegnung ins Dorfzentrum verlegen, ist für uns unverständlich. Der Friedhof in sehr wohl eine Begegnungsstätte und soll es auch bleiben.